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Reparaturbedingungen


Allgemeines
Die nachstehenden Reparaturbedingungen gelten für alle von uns an unseren Produkten ausgeführten Reparaturen. Reparaturen werden ausschließlich zu diesen Bedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen von Auftraggebern erkennen wir nicht an.


Auftrag / Kostenvoranschlag / Reparatur
In der Übersendung eines Gerätes an uns liegt der Auftrag zur Durchführung der von uns für notwendig erachteten Reparaturen, soweit sich aus einer Erklärung des Übersenders nichts anderes ergibt.

Kostenvoranschläge werden auf Grundlage eines nicht- oder nur teildemontierten Gerätes erstellt. Zeigen sich bei Ausführung der Reparatur weitere Mängel oder Mehraufwendungen, die 15% des ursprünglich angesetzten Reparaturbetrages übersteigen, werden wir den Einsender informieren und die Reparatur erst nach Erteilung eines neuen schriftlichen Auftrages ausführen. Ergibt sich bei einem gewünschten Kostenvoranschlag, dass die Reparaturkosten den Betrag von EUR 20,- netto (ohne Verpackung Porto und MWST) nicht übersteigen, sind wir berechtigt, die Reparatur ohne schriftliche Genehmigung zu Lasten des Einsenders auszuführen.

Für nicht genehmigte Kostenvoranschläge berechnen wir eine Servicegebühr in Höhe von 20,-- € sowie eine Versandkostenpauschale* in Höhe von 10,-- € (jeweils zzgl. der gesetzlichen MwSt. = 35,70 € brutto, Stand 03.01.2024). Auf Wunsch entsorgen wir Ihr Gerät auch fachgerecht in unserem Haus. In diesem Fall fallen keine Kosten für Sie an.
*deutschlandweit für Kameras und Foto-Objektive, Versand von Cine-Objektiven und Auslandsversand auf Anfrage

Reparaturaufträge für ältere, ausgelaufene Modelle werden nur vorbehaltlich der Ersatzteilbeschaffung angenommen. Bei Stoß/Fallschäden kann unter ungünstigsten Umständen selbst nach der mechanischen Reparatur die optische Leistung in Mitleidenschaft gezogen worden sein, was jedoch vor Fertigstellung der Reparatur nicht zu ermitteln ist. Wir behalten uns vor, die Reparatur von Wasserschäden oder schweren Stoß/Fallschäden abzulehnen.

Reparaturen aufgrund unserer Herstellergarantie (Servicekarte) werden nur ausgeführt, wenn die gültige und vollständig ausgefüllte SIGMA-Original-Servicekarte in Verbindung mit dem Kassenbeleg der Reparatursendung beiliegt. Sollte bei der Bearbeitung eines ursprünglich zur Gewährleistung eingesandten Gerätes festgestellt werden, dass der Schaden nicht der Gewährleistung unterliegt, wird in jedem Fall ein Kostenvoranschlag erstellt.

Wird uns nach der Erstellung eines Kostenvoranschlages nicht innerhalb von 4 Wochen ein Reparaturauftrag erteilt, sind wir berechtigt, das Gerät gegen Berechnung unserer Aufwendungen an den Einsender zurückzusenden.


Gewährleistung
Mängelansprüche aufgrund von Mängeln der von uns durchgeführten Arbeiten verjähren in einem Jahr nach Abholung bzw. Zusendung, sofern wir den Mangel nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder den Mangel arglistig verschwiegen haben. Mängelansprüche aufgrund üblichen Verschleißes, unsachgemäßen Gebrauchs, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, Fremdeingriffs und durch uns nicht zu vertretende Stoß-, Fall- oder Flüssigkeitsschäden des Gerätes sowie falsche Lagerung sind ausgeschlossen.
Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf die durchgeführte Reparaturarbeit. Sofern die Reparaturleistung innerhalb der Verjährungsfrist einen Mangel aufweist, der bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war, wird diese in angemessener Frist und unentgeltlich nachgebessert.


Haftung
Die Geltendmachung von Schadensersatz und Aufwendungen wegen Mängeln der reparierten Geräte ist ausgeschlossen, soweit wir eine Nacherfüllung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht durchführen können. Die Geltendmachung von Schadensersatz für Mangel und Mangelfolgeschäden, die auf der Lieferung von mangelhaften Geräten beruhen, ist ausgeschlossen, sofern wir den Mangel nicht verschuldet haben. Schadensersatz - und Aufwendungsansprüche ( im folgenden "Schadensersatzansprüche" ) sind, gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem und im Zusammenhang mit dem Schuldverhältnis, aus Verschulden vor oder bei Vertragsabschluß oder aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Vorstehendes gilt nicht für Ansprüche gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, für Verletzungen des Lebens oder bei unserer fahrlässigen, erheblichen Pflichtverletzung. Im Falle unserer einfachen Fahrlässigkeit ist unsere Haftung grundsätzlich auf den vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt. In keinem Fall haften wir über die gesetzlichen Ansprüche hinaus, sofern wir keine Garantie hierfür abgegeben haben. Insbesondere umfasst unsere Haftung nicht einen Ersatzanspruch wegen zerstörter Filme, nutzlos aufgewendeter Entwicklungskosten, Batterien, Reisekosten, Verdienstausfall, Honorare oder sonstige, in jedweder Form durch den Sachmangel entstandenen Folgekosten.

Werden reparierte Geräte nicht innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung der Fertigstellung abgeholt oder bei Übersendung übernommen, entfällt von diesem Zeitpunkt unsere Haftung. Nach vorheriger Androhung können wir das Gerät im Pfandverkauf veräußern und den Erlös mit unseren Ansprüchen gegen den Besteller verrechnen. Zusätzliche Frachtkosten - bei unberechtigter Annahmeverweigerung - gehen zu Lasten des Bestellers.
Eine Haftung für miteingesandte Materialien, wie z.B. Filme, Speicherkarten, Akkus, Filter, Gurte, etc. übernehmen wir nicht.
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber dem Hersteller bzw. dem Verkäufer werden durch diese Bestimmungen nicht eingeschränkt.


Zahlung
Reparaturrechnungen sind sofort bar bei Abholung bzw. Zusendung zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
  2. Gerichtsstand gegenüber Vollkaufleuten ist Frankfurt am Main.
    Dieser Gerichtsstand gilt auch bei Streitigkeiten über die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Eigentumsvorbehalt
Ersatzteile, die durch Einbau Bestandteil eines im Kundeneigentum befindlichen Gerätes geworden sind, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum der Firma SIGMA.